Verkehrsrecht
Gegen einen Bußgeldbescheid haben Sie zwei Wochen ab Zustellung. Ihre Ansprechpartnerin ist Dr. Katharina Haldorf, Fachanwältin für Verkehrsrecht.
Bußgeld und Fahrverbot
Wir legen Einspruch ein, fordern die Akte an und sehen uns Messgerät, Eichung und Messprotokoll an. Sie äußern sich erst, wenn wir die Akte kennen.
Unfall und Schaden
Nach einem Unfall stellen wir den Schaden zusammen, vom Gutachten bis zum Nutzungsausfall. Den Schriftwechsel mit der gegnerischen Versicherung führen wir.