Strafrecht
Vorladung, Strafbefehl oder Durchsuchung: Als Beschuldigter dürfen Sie schweigen. Rufen Sie an, bevor Sie etwas sagen.
Akteneinsicht zuerst
Eine Aussage lässt sich nicht zurücknehmen. Wir beantragen Akteneinsicht und besprechen danach mit Ihnen, ob und was Sie sagen.
Strafbefehl und Hauptverhandlung
Gegen einen Strafbefehl bleiben zwei Wochen für den Einspruch. Kommt es zur Hauptverhandlung, bereiten wir sie mit Ihnen vor und sind bei jedem Termin dabei.