Mietrecht
Wir vertreten Mieter und Vermieter. Die meisten Streitfälle hängen an einer Frist oder an einer Abrechnung.
Nebenkosten und Mieterhöhung
Die Nebenkostenabrechnung muss spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums vorliegen. Wir prüfen den Umlageschlüssel und jede Position.
Mängel und Kündigung
Einen Mangel zeigen Sie dem Vermieter schriftlich an, bevor Sie die Miete mindern. Bei einer Kündigung prüfen wir Form, Frist und Grund.