Arbeitsrecht
Benedikt Sauer, Fachanwalt für Arbeitsrecht, vertritt Beschäftigte und Arbeitgeber.
Kündigung
Die Klage muss binnen drei Wochen nach Zugang beim Arbeitsgericht sein, sonst gilt die Kündigung als wirksam. Bis dahin prüfen wir Form, Anhörung des Betriebsrats und Sozialauswahl.
Aufhebungsvertrag und Zeugnis
Vor der Unterschrift klären wir Abfindung, Sperrzeit beim Arbeitslosengeld und den Wortlaut des Zeugnisses.